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Sozialminister von Baden-Württemberg

Darf sich so ein demokratisch gewählter Sozialminister Verhalten?

Dr. Friedhelm Repnik, Sozialminister von Baden-Württemberg ist der oberste Dienstherr der Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg. So wird es sicherlich auch keinen verwunden, dass ich nach Verkündung des Urteils (Aktenzeichen: 13 Sa 16/00, durch den LAG Richter Werner Althaus) den Minister gleich über diesen ungesetzlichen und undemokratischen Akt ausführlich informiert habe. Mein Glauben in unser Staatssystem war zu diesem Zeitpunkt ungebrochen.

Darf sich ein Sozialminister so Verhalten?

Wie ist Dr. Friedhelm Repnik meinem Anliegen begegnet? Durch Schweigen!!!!

Ich warte bis heute noch auf eine Stellungnahme aus seinem Haus in dieser Angelegenheit. Als ich mich dann dazu entschloss die Klärung dieser Angelegenheit in die eigenen Hände zu nehmen, und die Verantwortlichen selbst für ihr Handeln zur Rede stellen wollte bekam ich plötzlich und unerwartet Post aus dem Sozialministerium von Baden-Württemberg.

Sozialminister bedroht junge Mutter die ihren Säugling schützt!

Doch anstatt sich das der CDU-Politiker und selbst Vater von zwei Kindern sich dazu entschließt sich dieser Angelegenheit – die längst zu einem politischen Skandal geworden ist – anzunehmen, droht mir Dr. Repnik unverhohlen mit einer Strafanzeige, wenn ich diese Angelegenheit nicht endlich beilege. Eine Mitteilung darüber ob zumindest eine Prüfung meiner Angabe stattgefunden hat erfolgte nicht.

Wie anders könnte Staatsterror aussehen?

Es bleibt anzumerken, dass eine derartig Verhaltenweise einer Person in dieser Position dazu führt, dass unserer Demokratie schwerster Schaden zugefügt wird.

Welcher Problematik muss sich der Sozialminister stellen?

§ 133 StGB Verwahrungsbruch

§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung

Artikel 48 VLB-W Meineid

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg sagt zu Meineid:

Artikel 48

Die Mitglieder der Regierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

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