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An alle rechtsstaatlich interessierten Bürger unseres Landes:
Ich wurde gezwungen, die ursprünglich an dieser Stelle befindliche Internetseite über meinen ehemaligen Rechtsanwalt, unter Androhung eines Ordnungsgeldes i.H.v.
500.000,00 Euro bzw. 6 Monaten Ordnungshaft vom Netz zu nehmen.
Wer ist Herr S-H?
Laut eigener Werbeaussage bezeichnet sich Fachanwalt S-H. selbst als: Erfahrenen Fachanwalt Arbeitsrecht (Mitglied im Anwaltverein Stuttgart e.V.).
Bevor ich ihm mein Vertrauen ausgesprochen habe:
Ich habe am 02.09.1999 Rechtsanwalt S-H zu meiner Rechtsvertretung bestellt. Bevor ich jedoch Herrn S-H mein Vertrauen ausgesprochen habe, habe ich, in Gegenwart meines Mannes, ein
intensives Screening betrieben um sicher zu stellen, dass Herr S-H sowohl über die notwendigen fachlichen Fähigkeiten zur Wahrung meiner Rechte verfügt, als auch von seinem Willen bereit ist,
gemeinsam mit mir und meinem Mann für die Gerechtigkeit zu streiten.
Welches Unrecht wurde mir zugefügt?
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Diskriminierung durch meinen Arbeitgeber
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Diskriminierung durch den LAG-Richter Althaus während der öffentlichen Verhandlung Aktenzeichen 13 Sa 16/00 am 09.08.2000
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Bis zu 17-stündige Arbeitstage im Außendienst in ganz Norddeutschland über
eine Woche, und das, obwohl ich einen Säugling zu stillen hatte.
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Vorenthaltung meiner mir laut Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitsmittel
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Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung, weil ich meinen Säugling schützen musste.
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Verlust von ca. 4.000,00 Euro Gehaltsbestandteile durch Versäumnisse meines Anwalts (Aktenzeichen 15 Sa 1149/01 + 4 Ca 1193/01)
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Anweisung zur Trennung meines Säuglings von seiner einzigen Nahrungsquelle über einen Zeitraum von 43 Stunden + eine
Woche von ca. 14 – 17 Stunden täglich.
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Widerrechtliche Zerschlagung meines Verkaufsgebietes durch meinen Arbeitgeber.
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Unterdrückung meines Stillprotokolls durch meinen Anwalt (mir wurde lediglich empfohlen meinen
Kinderarzt Dr. Gieseler von seiner Schweigepflicht zu entbinden)
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Auf Betreiben von Rechtsanwalt S-H und der gesamten Kanzlei, in
der er Seniorpartner ist, wurde und wird versucht, meine Familie zu zerstören:
So stellten die genannten Personen den Antrag beim Amtsgericht
Bergheim, mich zur Betreuungssache zu erklären, mir das Sorgerecht für meine Kinder zu entziehen und das Jugendamt damit zu beauftragen sich um meine Kinder zu sorgen!!!
Dies wohl wissend, dass ich in einer intakten Ehe lebe und ich ein Recht auf meine Verfassungsmäßig geschützten Grundrechte habe.
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Da hätte ich eine Frage?
Darf ein Bürger/in von einem Fachanwalt Arbeitsrecht erwarten, dass dieser Gesetzesverstöße und Straftaten aus seinem Fachbereich erkennt, und davor von diesem bewahrt wird, zumal, bei
Verhandlungen vor einem Landesarbeitsgericht zudem Anwaltszwang (§ 78 ZPO) herrscht?
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