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Ein Vorsitzender Richter am LAG der das Recht nicht kennt?
Obwohl durch zwei Verhandlungen (Aktenzeichen: 3 Ca 320/99 und 3 Ca 346/99) schon umfangreiche Akten dem LAG Richter Althaus vorlagen verhält sich dieser wie ein Patriarch.
LAG Richter Althaus verzichtet bei der „Findung seines Urteils“ komplett auf die Berücksichtigung bestehender Gesetze und unserer Verfassung!
So widmet er sich in seinen offiziellen Auslassungen dem für ihn so wichtigen Umstand, dass ich seiner Meinung nach den außerjuristischen Verhaltenscodex
auf gröbste verletzt habe, was für ihn ein äußerst verwerfliches Verhalten darstellt. Doch auch in den übrigen Fragen beweist er seine Fähigkeit eigene Prioritäten zu setzen: So eröffnet dieser „unerschrockener Streiter für Gerechtigkeit“ den ersten Sitzungstag des Berufungsverfahren mit folgender Einleitung:
Kann ein Richter mit dieser Gesinnung “Recht” sprechen?
Gleich zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 09.08.2000 eröffnete der Vorsitzende Richter am LAG, Althaus die Verhandlung den Worten:
- Mein Eindruck ist, nachdem ich alles gelesen habe: Sie sind eine Frau , die zuhause ihr Kind hüten will, die gar nicht arbeiten möchte, aber jetzt noch mal
abkassieren will!
- Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel, die nächste Kündigung ist dann betriebsbedingt.
- Eine Frau mit Kind ist im Außendienst nicht akzeptabel für eine Firma. Eine Mutter kann als Sekretärin, Richterin oder ähnliches arbeiten – aber nicht im
Außendienst. Eine Rechtsanwältin z.B. kann auch nicht mit Kind erfolgreich arbeiten. Arbeitet sie doch, hat sie wahrscheinlich eine Küchenkanzlei!
- Ihre hartnäckige Weigerung einer gütigen Einigung zuzustimmen wird dazu führen, dass ich das Arbeitsverhältnis wegen Zerrüttung auflöse!
- Mein Einwand, dass ein Kompromiss für mich immer den Verlust meines Arbeitsplatzes bedeutet und dadurch die Diskriminierungen von C. Hafner doch noch zum Erfolg
geführt hätten beachtete der Vorsitzende Richter am LAG Werner Althaus nicht!
Für diese Aussagen habe ich mehr als einen Zeugen! Beweis: Oberstaatsanwalt Brenk
Das dies nur der Anfang vom Unrecht war, können Sie sich sicherlich denken!
Dass Herrn Althaus die wahren Gegebenheiten nicht interessierten wäre ja nicht weiter schlimm gewesen, wenn dieser Herr nicht rein zufällig der Vorsitzende Richter am LAG in meinem Rechtsstreit mit C. Hafner
gewesen wäre.
So kam es wie es kommen musste: Ein durch Richter-Willkür gefälltes Fehlurteil!
Die Konstrukteure des Grundgesetz haben nicht nur unmittelbar durchsetzbare Grundrechte geschaffen, sondern auch alle drei Gewalten an diese Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden!
LAG-Richter Werner Althaus interessierte dies alles jedoch nicht! Auch unter seinem Vorsitz wurden die bereits in der Verhandlung von Selig aufgeführten Gesetzesverstöße nicht berücksichtigt. Vielmehr verkehrte
dieser Richter die tatsächlichen (weil beweisbaren) Ereignisse in ein für ihn genehmes Szenario.
Meines Erachtens muss sich LAG-Richter Althaus folgender Problematik stellen:
1) Ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäftes zum Nachteil der Klägerin
2) Verstoß gegen folgende Paragraphen des Strafgesetzbuches:
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