|
Verlässt der âRichterâ der Richter die Rechtsstaatlichkeit?
Ich habe das Verhalten des LAG Richters Werner Althaus am 17.04.2001 beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Baden-Wßrttemberg zu Anzeige gebracht. Doch dieser ist in seiner Antwort mit keinem Wort auf meine
vorgebrachten Angaben eingegangen. Dass dieser nach Durchsicht der Akten jedoch die Fehler im Urteil, zumindest jedoch das gegen die dienstaufsichtlich relevanten Vorschriften verstoĂenden Verhalten des LAG
Richters hätte erkennen mĂźssen, steht auĂer Frage. Diese Aufgabe ist ein zentraler Teil der Stellenbeschreibung des von ihm bekleideten Amtes. Das dies angezeigte Vergehen des Richters tatsächlich vorliegt
bestätigt auch Oberstaatsanwalt Brenk von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe!
Wurde der âRichterâ der Richter von politischer Seite zur Passivität verurteilt?
Wie kommt es zu einem Versagen in diesem zentralen Kontrollorgan? Die Angaben ßber die Vergehen des Richters waren präzise und durch Zeugenaussagen gedeckt.(siehe Althaus + Sozialminister)
Welcher Problematik muss sich LAG-Präsident Dr. Francken stellen?
|