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LAG-Präsident Dr. Francken

Verlässt der “Richter“ der Richter die Rechtsstaatlichkeit?

Ich habe das Verhalten des LAG Richters Werner Althaus am 17.04.2001 beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg zu Anzeige gebracht. Doch dieser ist in seiner Antwort mit keinem Wort auf meine vorgebrachten Angaben eingegangen. Dass dieser nach Durchsicht der Akten jedoch die Fehler im Urteil, zumindest jedoch das gegen die dienstaufsichtlich relevanten Vorschriften verstoßenden Verhalten des LAG Richters hätte erkennen müssen, steht außer Frage. Diese Aufgabe ist ein zentraler Teil der Stellenbeschreibung des von ihm bekleideten Amtes. Das dies angezeigte Vergehen des Richters tatsächlich vorliegt bestätigt auch Oberstaatsanwalt Brenk von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe!

Wurde der “Richter“ der Richter von politischer Seite zur Passivität verurteilt?

Wie kommt es zu einem Versagen in diesem zentralen Kontrollorgan? Die Angaben ßber die Vergehen des Richters waren präzise und durch Zeugenaussagen gedeckt.(siehe Althaus + Sozialminister)

Welcher Problematik muss sich LAG-Präsident Dr. Francken stellen?

§ 133 StGB Verwahrungsbruch

§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung

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