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Per Telefax: 02271 - 83 69 07

Frau                               Nicole Meis          Petunienweg 82

50127 Berheim

 

07.01.2002

 

Unzulässige Kontaktanfnahme u.a.

 

 

 

 

 

Eigene Anmerkungen:

Das Amtsgericht Bergheim hat mir mit Schreiben vom 18.12.2001 bereits mitgeteilt, dass es seine Ermittlungen gegen mich eingestellt hat.

Eine Betreungssache Meis, wie von meinem Anwalt und seiner ganzen Kanzlei gewollt, gibt es nicht.

Dies wusste mein Anwalt zum Zeitpunkt als dieser Brief verfasst wurde auch.

Ich fühle mich durch diesen Brief bedroht und genötigt.

Zum Schutz meiner Familie und zur Wahrung meiner Rechte habe ich meinen Anwalt auf dieser Seite aufgeführt!

Ich leite dieses Recht ab von Artikel 20 Grundgesetz!

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anwaltskanzlei zwingt mich per einstweiliger Verfügung dazu, dass ich deren Briefkopf nicht auf dieser Internetseite zeigen darf!

Sehr geehrte Frau Meis,

wir kommen heute auf Ihre - offenkundig von psychopathisch veranlagten Schüben motivierten Schreiben an unsere Kanzlei, insbesondere den Kollegen Sch-Hell, zurück.

Wir hatten Sie bereits mit Schreiben vom 16.08.2001 auf- gefordert, dort näher bezeichnete Handlungen zu unterlassen und insbesondere Kontaktaufnahmen ab sofort einzustellen.

Sie befinden sich seither, seit dem 23.08.2001, 12:01 Uhr, in Verzug. Wir sind daher berechtigt, unverzüglich Unter- lassungsklage beim Landgericht Stuttgart anhängig zu machen. Über die Konsequenzen hatten wir Sie ebenfalls ausführlich informiert.

Parallel hatten wir Ihr Verhalten beim für Sie zuständigen Vormundschaftsgericht, Amtsgericht Bergheim, zur Kenntnis gebracht. Wie uns von dort zwischenzeitlich mitgeteilt wurde, ermittelt die Betreuungsbehörde der Stadt Bergheim bereits gegen Sie. Ferner wurde der allgemeine soziale Dienst des Jugendamtes beigezogen.

Insbesondere im Hinblick auf Ihre Kinder gehen wir davon aus, dass Sie nunmehr zumindest für Ihre Kinder Verantwort- ung zeigen und von Ihrem Tun ablassen. Im anderen Fall hätten Sie es selbst zu vertreten, wenn Ihre eigene Person unter Betreuung gestellt und Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder entzogen wird. Es handelt sich hierbei um eine wirklich ernstzunehmende Angelegenheit. Sie sollten selber bewerten, ob Ihre vermeintlichen Rachefeldzüge eine solche Konsequenz wert sind.

Ich will allerdings auch nicht verschweigen, dass ich persön- lich insoweit nicht mehr Führsorge und Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen möchte, als Sie dies selbst zu tun gewillt sind

Sollten Sie daher weiterhin Behörden und Berufsträger, sowie unseren Kollegen als Privatperson, der ebenfalls Familien- vater ist, in seiner Existenz gefährden, bzw. verfolgen wollen, werden wir hier keine Rücksicht mehr walten lassen und überdies unverzüglich Unterlassungsklage einreichen und darüber hinaus sämtlich erdenkliche Maßnahmen, die mir von Rechtswegen zur Verfügung stehen ergreifen. Ich gehe davon aus, dass Sie nunmehr endlich zur Besinnung gelangen. Sie sollten diesen Vorgang ggf. mit Ihrem Ehemann besprechen. Sie bewegen sich zwischenzeitlich auf einer Ebene, die das Private als Ausfluss persönlicher Freiheit längst verlassen hat.

Sie erhalten daher hiermit letztmalig Gelegenheit, die bereits im Sommer vorbereitete Unterlassungserklärung, die wir Ihnen in Anlage nochmals übersenden wollen, im Orginal unterzeichnet an mich zurückzusenden. Die letzte Frist hierfür setzen wir auf den

14.01.2002

Hochachtungsvoll

 

Markus Hö                                                          Rechtsanwalt