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Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung: Meis / C.Hafner

Kann ein Richter mit dieser Gesinnung “Recht” sprechen?

Gleich zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 09.08.2000 eröffnete der Vorsitzende Richter am LAG, Althaus die Verhandlung mit den Worten:

 -        Mein Eindruck ist, nachdem ich alles gelesen habe: Sie sind eine Frau , die zuhause ihr Kind hüten will, die gar nicht arbeiten möchte, aber jetzt noch mal abkassieren will!

-        Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel, die nächste Kündigung ist dann betriebsbedingt.

-        Eine Frau mit Kind ist im Außendienst nicht akzeptabel für eine Firma. Eine Mutter kann als Sekretärin, Richterin oder ähnliches arbeiten – aber nicht im Außendienst. Eine Rechtsanwältin z.B. kann auch nicht mit Kind erfolgreich arbeiten. Arbeitet sie doch, hat sie wahrscheinlich eine Küchenkanzlei!

-        Ihre hartnäckige Weigerung einer gütigen Einigung zuzustimmen wird dazu führen, dass ich das Arbeitsverhältnis wegen Zerrüttung auflöse!

-        Mein Einwand, dass ein Kompromiss für mich immer den Verlust meines Arbeitsplatzes bedeutet und dadurch die Diskriminierungen von C. Hafner doch noch zum Erfolg geführt hätten beachtete der Vorsitzende Richter am LAG Werner Althaus nicht!

 Diese Aussagen sind mir noch vom Wortlaut her genau geläufig, da ich sie entweder direkt während der Verhandlung, oder direkt danach protokolliert und mit meinem Anwalt (Herr S-H, ) besprochen habe! Dieser jedoch hat sich geweigert, sich dazu schriftlich zu äußern, mit der Begründung: Wir brauchen einen Richter welcher uns wohlwollend gesinnt ist!!!

Welch ein Fehler!

Meine Einwände, dass die Geschehnisse diskriminierend sind, wurden vom Gericht ignoriert!

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