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Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung: Meis / C.Hafner

Fragen mit der Bitte um Antworten / Hilfestellung

Können die nachfolgend geschilderten Ereignisse in einem funktionierenden Rechtsstaat vorkommen?

-        Wenn die Beschreibung des Tatbestandes nicht dem Tathergang entspricht, und darauf dann ein Rechtssatz aufgestellt wird, welcher selbstverständlich nicht auf die Richtigkeit der tatsächlichen Geschehnisse aufbaut, kann dann ein rechtsstaatliches Urteil inkl. Begründung gefunden und gesprochen werden?

 -        C. Hafner hat vorsätzlich seine arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten verletzt und zahllos gegen geltendes Recht ( Mutterschutz, Diskriminierung, Arbeitsrecht etc. ) verstossen. Das LAG-Mannheim ( Vorsitzender Richter Althaus ) hat Kenntnis von diesen Vorfällen äußert sich jedoch nur mir gegenüber abwertend, und ignoriert all diese Fakten bei „seiner Findung des sogenannten Rechts“. Darf dies Bestand haben?

 -        Muß ein Richter nicht nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung finden, die dann im Namen des Volkes als ein Urteil verkündet wird?

 -        Und wenn das Gericht zurecht die Bewertung der Gesetzesverstöße durch C. Hafner bei der Urteilsfindung außen vor gelassen hat, bedeutet dies im Gegenzug für mich, dass ich z.B. bei der Steuer auch nur die ich für wichtig erachte an den Staat abführe und die anderen Steuern ignoriere / verweigere?

  Handelt es sich bei diesem Vorfall um eine Straftat?

 Ich möchte an dieser Stelle noch klarstellen, dass ich durchaus Verständnis dafür habe und es auch für Recht erachte, dass Mitarbeiter die ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft verweigern zurecht ihren Arbeitsplatz verlieren. Das gleiche gilt auch für Mitarbeiter die ihren Arbeitgeber betrügen oder bestehlen oder sonst ein Unrecht gegenüber ihrem Arbeitgeber verüben.

Dennoch möchte ich auf eins hinweisen: Derjenige der nicht gestohlen hat darf auch nicht als Dieb abgeurteilt werden. Unisono auch nicht für andere von ihm NICHT verschuldete Ereignisse.

Dies sollte ein deutsches Gericht leisten können!

 Kontakt:

 Kontakt:            Nicole Meis

                       Tel. 02271 – 83 69 08, Fax 02271 – 83 69 07, mail occicon@aol.com

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